DOMAIN Verwertung
Service für Rechtsanwälte, Masseverwalter und Notare
Mit dem professionellen Angebot der Domain-Verwertung wenden sich die Experten von internetdomains.at an Rechtsanwält*innen, Masseverwalter*innen und Notar*innen, die in der Masse ihrer Klienten bzw. in Verlassenschaften Internetdomains, Webseiten oder digitale Cloud-Medien vorfinden.
In der Regel sind die Dauerschuldverhältnisse im Zuge einer Abwicklung zu beenden, damit diese keine weiteren Kosten zulasten der Masse verursachen und somit die Gläubiger schädigen würden. Manchmal besitzen insolvente Unternehmen jedoch Domainnamen, die generischen Gattungsbegriffen entsprechen und daher einen gewissen Wert darstellen können.
Die Spezialisten von internetdomains.at können eine erste Einschätzung darüber geben, ob;
Sie haben die rechtliche Lage geprüft und die Domain ist weder belastet, noch mit Persönlichkeits-Rechten behaftet und kann durch Sie frei veräußert werden.
Pfand-, Aus- und Absonderungsrechte bestehen nicht (mehr).
Sie teilen uns die Domain oder das Domain-Portfolio mit und wir überprüfen die Verwertungs-Möglichkeiten.
Wir geben eine Einschätzung über den Wert und analysieren die jeweilige Branche in der die Domain verkauft werden könnte.
Wir schätzen die Kosten für unseren Aufwand, samt Wertanalyse, Verkaufstätigkeit und Käufer-Akquise und berechnen ein angemessenes Honorar auf Stundenbasis oder pauschal.
In Sonderfällen für eine rasche Abwicklung stellen wir direkt ein Kaufangebot.
Wir gewährleisten Sicherheit für Käufer und Verkäufer. Zahlung und Domain-Übertragung werden von uns überwacht und abgewickelt. Damit erhalten alle Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit.
Die technische Abwicklung und Übertragung der Domain vom abgebenden zum übernehmenden Inhaber wird von uns durchgeführt. Wir kooperieren dabei direkt mit der jeweiligen Registrierungsstelle oder dem gewünschten Provider.
Nach erfolgreicher Abwicklung legen wir die vereinbarte Kostennote. Eine den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechnung unserer österreichischen eingetragenen Firma ist selbstverständlich.